Bedingung für eine solche Bezeichnung sind die Erstzulassung und Herstellungszeitpunkt eines Autos. Die Erstzulassung muss weniger als 12 Monate, also ein Jahr, zurückliegen. Wenn bei einem Fahrzeug zwischen Herstellungszeitpunkt und Erstzulassung mehr als ein Jahr liegen, ist der Wagen kein Jahreswagen mehr.
« Back to Glossary Index