Unfallschäden lassen sich als Schäden zu definieren, die unvorhergesehen und abrupt passieren und meistens einen bleibende Schäden an Fahrzeugen und Personen hinterlassen. Damit sind ebenfalls versteckte Mängel gemeint, die nicht zu ersehen sind, aber beträchtliche Folgeschäden nach sich ziehen können. Die Frage ob bei dem Mangel die Bagatellgrenze schon überschritten wurde, führte in den letzten Jahren oftmals zu erhitzten Diskussionen. Generell lässt sich sagen, wenn die Schadenshöhe 1.000 Euro übersteigt, muss der Autoverkäufer Interessenten unbedingt auf Unfallbedingte Mängel hinweisen. Wir hingegen kaufen alle Unfallautos an und sollte der Schaden noch so hoch sein.